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Stadt Coburg

Barrierefrei parken

Behindertenparkplätze in der Stadt Coburg

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Unsere interaktive Karte verrät Ihnen nicht nur, wo sich für Ihren nächsten Besuch in der Coburger Innenstadt der für Sie nächstgelegene Parkplatz befindet, sondern kann Ihnen auf die Minute genau auch anzeigen, ob dieser aktuell belegt oder frei ist. Dies geschicht mithilfe spezieller Sensoren, die in den Boden des jeweiligen Parkplatzes eingelassen sind, und eine Belegung sofort per Funk weitermelden. Freie Parkplätze sind auf der Karte grün gekennzeichnet, derzeit belegte Parkplätze werden rot dargestellt. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, ausschließlich freie Parkplätze auf der Karte anzuzeigen.

Verfügt Ihr Gerät über eine Standortbestimmung, bspw. per GPS, berechnet unsere Karte Ihnen auf Wunsche gerne auch die kürzeste Route von Ihrem aktuellen Standorte zum nächsten freien Parkplatz.

Kurze Wege erleichtern den Alltag...

Menschen, die in Ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt sind, sind für alltägliche Wege, bspw. dem Einkauf auf dem Markt oder im Geschäft, dem Besuch bei Haus- oder Facharzt, aber auch für die Teilnahme am öffentlichen Leben, wie z.B. dem Besuch von Kultur- und Freizeitveranstaltungen oder der Entspannung in der Natur darauf angewiesen, vor Ort und möglichst in nächster Nähe einen geeigneten Parkplatz zu finden.

In der Coburger Innenstadt gibt es - am Straßenrand und in den öffentlichen Parkhäusern - über 50 solcher Parkplätze für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen. 

Antworten auf häufige Fragen

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?

Parkplätze, die entsprechend der Straßenverkehrsordnung als so genannte Behindertenparkplätze bzw. als Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen gekennzeichnet sind, dürfen nur mit einem besonderen Parkausweis genutzt werden, der ausschließlich Menschen mit einer entsprechenden Beeinträchtigung ausgestellt wird. Den Ausweis erhalten Sie auf Antrag bei der Stadt Coburg

Der Besitz eines Schwerbehindertenausweises allein berechtigt nicht zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes. Aus Nachweis zur Beantragung von Parkerleichterungen kann jedoch u.a. ein Schwerbehindertenausweis mit den eingetragenen Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BL (blind) vorgelegt werden.

Das gilt auch dann, wenn die behinderte Person selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen sie als Beifahrer teilnimmt.

Der Parkausweis ist im Kraftfahrzeug gut sichtbar auszulegen. Er darf nur auf Fahrten verwendet werden, an denen die behinderte Person selbst teilnimmt. Auf anderen Fahrten darf er nicht verwendet werden, auch wenn das Kraftfahrzeug auf die behinderte Person zugelassen ist oder wenn auf der Fahrt Besorgungen für die behinderte Person erledigt werden.

Antrag auf Parkerleichterung für Schwerbehinderte direkt online stellen

Den Antrag auf Erteilung oder Velängerung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte können Sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen (s.o.) in Coburg ganz bequem online stellen. Ihren Parkausweis erhalten Sie dann schnell und einfach per Post zugeschickt. Der Antrag ist für Sie kostenlos.

Die Anbindung der Sensoren zur Belegung der Parkplätze erfolgt über das LoRaWAN-Netz der süc//dacor (Öffnet in einem neuen Tab). Weitere Informationen unter www.lorawan-coburg.de (Öffnet in einem neuen Tab).

Erläuterungen und Hinweise