Europawahl am 9. Juni 2024
Wahlschein und Briefwahl beantragen
In diesen Tagen erhalten alle Wahlberechtigten in der Stadt Coburg die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Europawahl per Post. In dieser Mitteilung steht in welchem Wahllokal die Adressat*innen wählen dürfen und ob das Wahllokal barrierefrei ist. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist aber keine Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts im Wahllokal. Wer beim Urnengang den Wahlbenachrichtigungsbrief nicht dabei hat, muss sich durch den Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, kann die Unterlagen beim Wahlamt der Stadt Coburg beantragen. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief befindet sich dafür ein QR-Code. Wird dieser mit einem Smartphone gescannt, wird man direkt auf ein vorausgefülltes Onlineformular weitergeleitet. Werden die dortigen Angaben bestätigt, wird automatisch Briefwahl beantragt und die Briefwahlunterlagen per Post verschickt. Auch ohne QR-Code oder Smartphone kann die Briefwahl hier in wenigen Schritten online beantragt werden.
Amtliche Bekanntmachungen
Informationen für Wahlhelfer*innen
Antragsformulare für EU-Bürger*innen/im Ausland lebende Deutsche
Weiterführende Links
Vergangene Wahlen
Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023
Bundestagswahl am 26. September 2021
Kommunalwahl am 15. März 2020
Europawahl am 26. Mai 2019
Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ im Januar/Februar 2019
Landtagswahl am 14. Oktober 2018
Bezirkswahl am 14. Oktober 2018
Bundestageswahl am 24. September 2017
Wahlamt der Stadt Coburg
Öffnungszeiten
Montag | 8:30 Uhr - 15:30 Uhr | |
Dienstag | 8:30 Uhr - 15:30 Uhr | |
Mittwoch | 8:30 Uhr - 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 8:30 Uhr - 18:00 Uhr | |
Freitag | 8:30 Uhr - 12:00 Uhr | |
Samstag | 8:30 Uhr - 12:00 Uhr |