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Stadt Coburg

S/MIME, DE-Mail & Co.

Elektronische Zugangseröffnung

Eine Unterschrift muss nicht immer in Tinte erfolgen. Sie haben auch auf elektronischem Wege neben der einfachen E-Mail verschiedenste Möglichkeiten schriftformersetzend mit der Stadt Coburg in Kontakt zu treten.

Wir freuen uns (auch) digital von Ihnen zu hören: Gerne können Sie uns Anfragen, Dokumente, Formulare und Online-Anträge, Urkunden, Nachweise und andere Korrespondenz auf elektronischem Wege zukommen lassen.

Insbesondere wenn eine (rechtsverbindliche) Unterschrift erforderlich ist oder eine sog. Schriftformerfordernis vorliegt, kann es jedoch sein, dass eine klassische E-Mail nicht ausreichend ist, weil wir bei dieser i.d.R. Ihre Identität und auch die Authentizität des Inhaltes nicht ausreichend feststellen können.

Die Stadt Coburg bietet neben der unkomplizierten Kontaktaufnahme per einfacher E-Mail (infocoburgde) jedoch zusätzlich verschiedenste weitere Möglichkeiten schriftformersetzend sowie im Einklang mit Art. 3a BayVwVfG (Öffnet in einem neuen Tab) Kontakt mit der Stadtverwaltung aufzunehmen, wenn es denn einmal ganz „hochoffiziell“ sein muss.

Sicheres Kontaktformular im BayernPortal

Über das „Sichere Kontaktformular“ im BayernPortal, können Sie uns verschlüsselt und – bei Authentifizierung mit der eID-Funktion oder mittels eines Softwarezertifikats – auch schriftformersetzend mit uns in Kontakt treten. Sofern gewünscht, erhalten Sie Ihre Rückantwort ebenfalls elektronisch, sicher in den Postkorb Ihrer Bayern-ID.

De-Mail

Bei einer absenderbestätigten De-Mail ist gegenüber einer herkömmlichen E-Mail sowohl für Sie, als auch für uns sichergestellt, dass Absender und Empfänger der jeweiligen E-Mail genau die Personen sind, die sie jew. vorgeben zu sein. Sie können sich also sicher sein, dass Ihre E-Mail bei der Stadt Coburg ankommt und wir wiederum können bestätigen, dass der Inhalt der E-Mail und damit auch etwaige Anhänge (wie z.B. Formulare und Online-Anträge) von Ihnen stammt. Die De-Mail kann daher zur schriftformersetzenden elektronischen Kommunikation verwendet werden. Sie benötigen hierfür nur unsere De-Mail-Adresse. Diese lautet: infocoburg.de-mailde.

Besonderes Behördenpostfach (beBPo)

Im elektronischen Rechtsverkehr zwischen Behörden und der Justiz ist die Stadt Coburg über mehrere sogenannte besondere elektronische Behördenpostfächer (kurz: beBPos) erreichbar. Sie finden die Postfächer der verschiedenen Stellen der Stadt Coburg im SAFE-Verzeichnisdienst. 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Öffnet in einem neuen Tab).

Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt wird kraft Bundesrecht in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig, die grundsätzlich als Gebührenvorschuss zu entrichten ist.

Qualifizierende elektronische Signatur (QES) und elektronische Kommunikation mit der Stadt Coburg

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Coburg ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Die Stadt Coburg nimmt Dokumente nur in folgenden Dateiformaten entgegen:

  • Textdateien im Format ANSI (*.txt)
  • Microsoft Word (*.docx)
  • Microsoft Excel (*.xlsx)
  • Portable Document Format (*.pdf)
  • Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)
  • Tag Image File Format (*.tif)
  • Bitmap Pictures (*.bmp)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.

Die genannten Dateiformate können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Coburg nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von 15 Megabyte (MB) beschränkt.

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist poststellecoburgde als zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Mitarbeitender, an die Sie ebenfalls E-Mails versenden können.

Annahme signierter und verschlüsselter elektronischer Post bzw. qualifiziert signierter Dokumente

Der Empfang signierter und verschlüsselter elektronischer Post sowie qualifiziert signierter Dokumente durch die Stadt Coburg ist nach Art. 3a BayVwVfg (Öffnet in einem neuen Tab) möglich. Dokumente, die der Schriftformerfordernis unterliegen, können grundsätzlich auch elektronisch übermittelt werden. Dies kann jedoch nach Art. 3a nur dann wirksam erfolgen, wenn die E-Mail komplett oder das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird.

Die qualifizierte Signatur von Dokumenten (Dateien) wird nur in den Formaten PDF-inline oder PKCS7 entgegen genommen. Signierte und verschlüsselte E-Mails werden nur im S/MIME-Format akzeptiert. Es wird keine PGP-Verschlüsselung oder -Signatur akzeptiert.

Für den verschlüsselten E-Mail-Verkehr mit der Stadt Coburg nutzen Sie bitte das Gateway-Zertifikat der Stadt Coburg ZIP-Datei 1,51 kB.