Geschäftsunfähigkeit (bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres)
Deliktsunfähigkeit (bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres)
Anspruch auf Pflege und Erziehung sowie auf persönlichen Umgang mit beiden Eltern
Vollendung des 6. Lebensjahres
Allgemeine Schulpflicht (Beginn abhängig vom Bundesland)
Vollendung des 7. Lebensjahres
Eintritt der beschränkten Geschäftsfähigkeit
beschränkte Deliktsfähigkeit nach Bürgerlichem Recht
Vollendung des 12. Lebensjahres
Bedingte Religionsmündigkeit (kein Wechsel gegen Willen des Kindes)
maximale Geltungsdauer des Kinderreisepasses
Vollendung des 14. Lebensjahres
Strafmündigkeit, auch für das Bußgeldverfahren, jedoch Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes
volle Religionsmündigkeit
eigene Entscheidung über Namensänderung
Widerspruch gegen Organentnahme nach Tod
Vollendung des 15. Lebensjahres
Ende des allgemeinen Beschäftigungsverbotes
Allgemeine Schulpflicht in Deutschland gilt altersmäßig als beendet, Berufsausbildung ist möglich
Vollendung des 16. Lebensjahres
Testierfähigkeit
Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder anderen Passes
Einwilligung in Organentnahme nach Tod
Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanz- und Filmveranstaltungen bis 24 Uhr
Ende des Abgabeverbotes von Alkohol
Führerscheinerwerb Klasse A1, AM, L, T
Vollendung des 17. Lebensjahres
Begleitetes Fahren mit Pkw
Vollendung des 18. Lebensjahres
Volljährigkeit, volle Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit; volle Handlungsfähigkeit gegenüber Behörden, Beginn von sonstigen Regelungen, die an die Volljährigkeit anknüpfen
Fähigkeit, Patientenverfügungen wirksam zu errichten
aktives und passives Wahlrecht zum Bundestag sowie zu den Landtagen, Kommunalvertretungen, zur Wahl des Europäischen Parlamentes sowie zum Betriebsrat oder Personalrat
im Strafrecht Stellung als Heranwachsender (Möglichkeit nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft zu werden)
Ende der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen für Jugendliche
Führerscheinerwerb Klasse A2, B, BE, C1, C1E, C, CE; Wegfall der Beschränkungen für Klasse T
Ende der Jugendschutzbestimmungen
Vollendung des 21. Lebensjahres
Volle strafrechtliche Verantwortlichkeit als Erwachsener
Ende der Null-Promille-Grenze für Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr
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