Für eine würdevolle Begleitung eines verstorbenen Menschen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig.
Bestattung
Bestattungsarten
Sollte der Verstorbene nicht schon zu Lebzeiten über die Art seiner Bestattung via Willenserklärung entschieden haben, bestimmen die Angehörigen über die Möglichkeiten der Bestattung:
Erdbestattung
Feuerbestattung
Seebestattung
anonyme Bestattung
Baumbestattung
Friedhöfe in Coburg
Die Stadt Coburg betreibt insgesamt drei Friedhöfe, auf denen Bestattungen stattfinden.
Drei Friedhöfe und das Krematorium werden von der Friedhofsverwaltung und ihren Mitarbeitern betreut. Neben den Bestattungs- und Beisetzungsarbeiten (wie die Durchführung der Trauerfeiern, das Öffnen und Schließen der Gräber) sind sie auch für die Pflege der öffentlichen Teile des Friedhofes zuständig.
Mehr und mehr Menschen entdecken die neue und freundliche Bestattung in der Natur für sich denn ein großer Vorteil für die Nachkommen besteht darin, dass eine individuelle Pflege einer Grabstätte nicht nötig ist und doch ein angenehmer Platz für den Trauernden vorhanden ist.
Sollte noch kein Nutzungsrecht an einer Grabstelle auf einem der städtischen Friedhöfe bestehen, so sollten Sie sich im Bestattungsfall umgehend mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen.
Hier können Sie sich einen ersten Eindruck über die möglichen Grabarten machen.
Auf den Coburger Friedhöfen gibt es eine Vielzahl an Grabarten.
Die Seite enthält:
Video
Aufbahrung
Vor der Beerdigung oder der einer Einäscherung vorausgehenden Trauerfeier werden die Verstorbenen in der Leichenhalle des jeweiligen Friedhofs aufgebahrt. Die für die eigentliche Bestattung vorgesehenen Kränze und Gebinde können dort untergebracht werden.
Bestattungstermin
Die Bestattungstermine werden in Coburg durch die Friedhofsverwaltung vergeben. In der Regel wird der beauftragte Bestatter im Beisein der Angehörigen versuchen, einen für alle Beteiligten passenden Bestattungstermin zu erhalten.
Nach den gesetzlichen Vorschriften darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden und muss spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen bei dieser Frist nicht mit.
Gestaltung der Bestattung
In enger Zusammenarbeit mit dem Bestatter gestalten die Angehörigen die Beisetzung oder Trauerfeier nach ihren Vorstellungen. Auch wenn der zeitliche Ablauf durch die Organisation auf dem Friedhof bereits in vielen Punkten vorgegeben ist, kann man jeder Bestattung - sofern gewünscht - eine individuelle Note geben.
Sarg- oder Urnenauswahl
Die Auswahl des Sarges oder der Urne sollte bewusst und im Hinblick auf den Verstorbenen erfolgen.
Trauerschmuck
Zur feierlichen Abschiednahme von einer/einem Verstorbenen gehört auch der Blumenschmuck in Form von Trauerkränzen und -buketts.