Sie möchten eine Veranstaltung durchführen, die den Straßenverkehr behindern könnte? Sie planen möglicherweise einen Schwer- oder Großraumtransport? Wir informieren Sie über besondere Erlaubnisse im Straßenverkehr.
Baustelle an einer innerstädtischen Straße
Sondernutzungen
Für bestimmte Anlässe ist es zulässig, öffentliche Flächen wie Straßen und Plätze vorübergehend anderweitig zu nutzen. Eine Genehmigung für die Sondernutzung erteilt das Ordnungsamt.
Durchführung einer Baumaßnahme / Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum
Anträge auf die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen müssen vor Beginn von Arbeiten gestellt werden, die sich auf den Straßenverkehr - dazu gehören Straßen, Rad - und Gehwege, Bürgersteige, Fußgängerzonen, Plätze und Parkplätze - direkt auswirken können.
Für den für Verkehr mit Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt, ist eine Erlaubnis erforderlich. Ergibt sich die Überschreitung erst aus der Ladung, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
In die ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur solche Kraftfahrzeuge fahren, die bestimmte Mindestanforderungen bezüglich ihres Schadstoffausstoßes einhalten. Zum Nachweis muss das Fahrzeug über eine entsprechende Umweltplakette, auch Feinstaubplakette genannt, verfügen.