Minderjährige Kinder bekommen normalerweise Unterhalt von ihren Eltern. Wenn ein Elternteil den Unterhalt nicht bezahlt, egal aus welchem Grund, kann ein Kind Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen.
Durch Beurkundung kann in unserem Jugendamt die Festschreibung einer Unterhaltsverpflichtung erfolgen. Wird Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Basis des Unterhaltstitels eine Vollstreckung erfolgen.
Zahlt das andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig, können Alleinerziehende für ihr Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.
Alleinerziehende Elternteile und junge Volljährige (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) erhalten durch das Jugendamt bei der Geltendmachung von Kindes- bzw. Volljährigenunterhalt Unterstützung.
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