Wer am Dienstagmittag mit dem Auto auf den Markt oder in den Steinweg gefahren ist, wurde angehalten und verwarnt. In einer gemeinsamen Aktion haben Polizeiinspektion Coburg und Ordnungsamt den fließenden und ruhenden Verkehr kontrolliert.
Über 15 Fahrzeuge mussten in dieser Zeit angehalten werden. Sie alle hätten nicht in die Fußgängerzone reinfahren dürfen. Dies ist nur für den Lieferverkehr in der Zeit zwischen 18 und 10 Uhr erlaubt - oder mit Ausnahmegenehmigung. So steht es auch auf allen Schildern.
„Wir haben heute bewusst keine mündlichen Verwarnungen ausgesprochen, sondern repressiv mit Verwarngeldern geahndet“, fasst Simon Keller, Sachbearbeiter Verkehr bei der Polizeiinspektion Coburg. Den meisten Kontrollierten sei es bewusst gewesen, dass das Befahren der Fußgängerzone verboten ist. Hineingefahren sind sie am Ende trotzdem.
Die Verkehrssicherheit – in dem Fall besonders die Sicherheit aller Fußgänger*innen – ist das Ziel dieser Kontrolle, genauso wie bei allen anderen Kontrollen. „Für Ausnahmefälle, wie Umzüge, Handwerksarbeiten usw. gibt es immer eine Lösung. Wichtig ist nur, dass die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig vorher mit uns Kontakt aufnehmen“, ergänzt Pascale Bauer, Leiter Straßenverkehrsabteilung im Ordnungsamt.