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Stadt Coburg

Baumschutz

Baumschutz

Ab 1. August erhebt die Stadt Gebühren für einen Antrag auf Baumfällung oder Baumveränderung im Rahmen der Baumschutzverordnung.

Wer in Coburg einen Baum fällen oder beschneiden lassen will, der von der Baumschutzverordnung geschützt ist, muss einen schriftlichen Antrag stellen, um sich das genehmigen zu lassen. Um zu prüfen, ob ein Baum überhaupt geschützt ist und ob eine Ausnahme möglich oder sogar erforderlich ist, müssen Mitarbeitende des Grünflächenamtes den Baum auch vor Ort inspizieren. Dabei wird neben dem allgemeinen Zustand des Baumes auch sein Umfeld angeschaut. 

In der Vergangenheit wurden diese Anträge auch immer wieder gestellt, ohne dass der Baum wirklich gefällt werden sollte. Es wurde lediglich die kostenlose Baumkontrolle durch das Grünflächenamt in Anspruch genommen, um sich die Kosten für die Fachfirma zu sparen. Nicht nur in der Zeit der Haushaltskonsolidierung ist es ein Zeichen von Fairness diese Praxis zu beenden.

Ab 1. August 2024 wird für den Antrag auf Fällung oder Beschnitt unabhängig von Ergebnis eine Gebühr von 70 Euro erhoben.

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  • 2021 mhp/Shutterstock