Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Diese Frage stellt sich oft erst, wenn es zu spät ist. Doch genau hier setzt die Betreuungsstelle der Stadt Coburg an. Sie bietet Bürger*innen allgemeine Beratung zur rechtlichen Vorsorge und will helfen, eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden. "Unser Ziel ist es, Menschen frühzeitig zu informieren, damit sie ihre Angelegenheiten selbstbestimmt regeln können", erklärt Sabine Doerenkamp-Steiner von der Betreuungsstelle. „Wir beraten zur Vorsorgevollmacht, zur Betreuungsverfügung und beglaubigen Vollmachten, um sie rechtssicher zu machen.“
Vorsorgevollmacht statt gerichtlicher Betreuung
Jeder kann durch Krankheit oder Unfall plötzlich in eine Situation geraten, in der man die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, muss das Amtsgericht eine Betreuung anordnen. Das ist vermeidbar. "Viele glauben, dass Ehepartner oder nahe Angehörige automatisch handeln dürfen. Das ist ein Irrtum", stellt Berater Gerrit Lepper klar. „Es gibt keinen Automatismus. Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Ernstfall das Gericht, wer die rechtliche Betreuung übernimmt.“ Die Betreuungsstelle rät deshalb dringend dazu, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Diese ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die im Notfall Entscheidungen trifft – sei es in Gesundheitsfragen, bei Bankangelegenheiten oder in Wohnungs- und Behördenangelegenheiten.
Die Betreuungsstelle Coburg hilft dabei, die richtige Lösung zu finden. „Wir bieten persönliche Beratungsgespräche an, um gemeinsam die passende rechtliche Vorsorge zu besprechen“, so Doerenkamp-Steiner. „Eine Vorsorgevollmacht ist kein starres Dokument“, erklärt Lepper. „Jeder kann individuell festlegen, welche Aufgaben die bevollmächtigte Person übernehmen darf.“ In der Betreuungsstelle Coburg können Vollmachten nicht nur erstellt, sondern auch beglaubigt werden.
Was regelt die Vorsorgevollmacht?
Die wichtigsten Punkte sind:
- Gesundheitssorge – Wer entscheidet über medizinische Eingriffe?
- Vermögenssorge – Wer darf Bankgeschäfte erledigen?
- Wohnungsangelegenheiten – Wer verwaltet Mietverträge oder Hausverkäufe?
- Behördliche oder postalische Angelegenheiten – Wer kann Anträge stellen und Briefe entgegennehmen?
Was passiert, wenn keine Vollmacht vorliegt?
Ist keine rechtliche Vorsorge getroffen worden, kann das Amtsgericht bei Bedarf eine rechtliche Betreuung anordnen, wenn sich eine Person nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern kann. „Wir ermitteln für das Betreuungsgericht und prüfen, ob eine Betreuung wirklich erforderlich ist oder andere Hilfen ausreichen, um dem Betroffenen die erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen“, berichtet Heike Ötter aus ihrem Beratungsalltag. „Wenn möglich, suchen wir nach milderen Alternativen.“ Falls eine Betreuung notwendig wird, versucht die Betreuungsstelle zunächst, Angehörige zu finden. Das gelingt allerdings immer häufiger nicht. Dann kommen ehrenamtliche Betreuer*innen oder auch Berufsbetreuer*innen zum Einsatz. "Viele denken bei Ehrenamt an Einkaufsdienste oder soziale Besuche. Doch eine ehrenamtliche Betreuung bedeutet, eine Person in rechtlichen Fragen zu unterstützen – etwa bei Anträgen oder der Organisation der Pflege", erklärt Lepper. Die Betreuungsstelle unterstützt ehrenamtliche Betreuer*innen bei der Ausübung ihres Ehrenamtes. Bei Interesse können Sie sich direkt bei der Beratungsstelle melden. Die Kontaktdaten finden Sie im Kasten.
Vorsorge trifft Selbstbestimmung
Das Team der Betreuungsstelle Coburg ermutigt alle Bürger*innen, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. "Oft beschäftigen sich Menschen erst mit Vorsorge, wenn es in der Familie einen Ernstfall gab. Doch wer sich rechtzeitig informiert, kann selbstbestimmt entscheiden und vermeidet spätere gerichtliche Verfahren", fasst Doerenkamp-Steiner zusammen. Die Betreuungsstelle Coburg steht allen Bürger*innen offen.
Betreuungsstelle der Stadt Coburg
Öffnungszeiten
Montag | 8:30 Uhr - 15:30 Uhr | |
Dienstag | 8:30 Uhr - 15:30 Uhr | |
Mittwoch | 8:30 Uhr - 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 8:30 Uhr - 15:30 Uhr | |
Freitag | 8:30 Uhr - 12:00 Uhr |