Die Stillen Tage im November und Dezember stehen vor der Tür. Das städtische Ordnungsamt informiert deshalb über die aktuelle Rechtslage an Allerheiligen, am Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag sowie an Heiligabend.
Untersagt sind an allen genannten stillen Tagen, wie an allen Sonntagen, von 7 bis 11 Uhr:
- alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonstigen zu gottesdienstähnlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören,
- öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen; erlaubt sind jedoch Sportveranstaltungen und die herkömmlicherweise in dieser Zeit stattfindenden Veranstaltungen der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung, soweit sie nicht unter den ersten Punkt fallen,
- Treibjagden.
Darüberhinaus gelten folgende weiteren Verbote
An Allerheiligen, 1. November, am Volkstrauertag, 17. November und am Totensonntag, 24. November, jeweils von 2 bis 24 Uhr:
- die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
- alle anderen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
- Öffnung und Betrieb von Spielhallen.
Am Buß- und Bettag, 20. November, von 2 bis 24 Uhr:
- die Veranstaltung sportlicher und turnerischer Wettkämpfe auch außerhalb der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes,
- die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
- alle anderen, der Unterhaltung dienen den öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
- Öffnung und Betrieb von Spielhallen.
An Heiligabend, 24. Dezember, von 14 bis 24 Uhr:
- die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
- alle anderen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern dabei nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
- Öffnung und Betrieb von Spielhallen.