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Stadt Coburg

Haushalt

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltsatzung

der Stadt Coburg für das Haushaltsjahr 2024

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Auf Grund der Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.09.2024 die folgende 1. Nachtragshaushalts-satzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird:

I.

§1 

Der als Anlage 1 beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden mehrere Ansätze für Auszahlungen des Finanzhaushaltes geändert. In den Endsummen bleiben die Ansätze für Erträge und Aufwendungen beziehungsweise Einzahlungen und Auszahlungen gegenüber dem Haushaltsplan unverändert:

 

 

erhöht um Euro

vermindert um Euro

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher Euro

auf nunmehr

Euro verändert

1. im Ergebnishaushalt mit

 

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge

 

 

192.067.600

192.067.600

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

 

 

216.097.600

216.097.600

und dem Saldo (Jahresergebnis)

 

 

-24.030.000

-24.030.000

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen 

 

 

184.131.100

184.131.100

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen 

 

 

202.611.800

202.611.800

und einem Saldo

 

 

 

-18.480.700

-18.480.700

b) aus Investitionstätigkeit mit

 

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

 

11.388.000

11.388.000

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen

1.509.900

1.509.900

65.641.200

65.641.200

und einem Saldo

 

-1.509.900

-1.509.900

 

-54.253.200

-54.253.200

c) aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

 

0

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

 

1.164.100

1.164.100

und einem Saldo

 

 

 

-1.164.100

-1.164.100

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts 

-1.509.900

-1.509.900

-73.898.000

-73.898.000

 

 

§2

Die Stellenpläne für Tarifbeschäftigte und Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Stadt Coburg werden in der Fassung der Anlagen 2 und 3 neu festgesetzt.

§3

§ 2 bis 5 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bleiben unverändert.

§4

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

II.

Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen steht gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Allgemeinen Finanzwirtschaft, Stadthaus, Zimmer 104, innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten und unter https://www.coburg.de/stadtpolitik/finanzen-und-haushalt/haushaltsplan/nachtragshaushaltsplan.php öffentlich zur Einsichtnahme zur Verfügung.

 

Coburg, 22.10.2024

STADT COBURG

gez. Dominik Sauerteig

Dominik Sauerteig

Oberbürgermeister

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