Inhalt anspringen

Stadt Coburg

Allgemeine Finanzwirtschaft

Gewerbemüll

Zum Gewerbemüll zählen alle Abfälle, die nicht in privaten Haushalten, sondern während der Ausübung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit anfallen.

Beschreibung

Wer ist von der Pflicht zur Gewerbemüllentsorgung betroffen?

Jeder, der ein anmeldepflichtiges Gewerbe betreibt oder freiberuflich tätig ist.

Hierzu gehören alle öffentlichen und privaten Einrichtungen und Betriebe, wie z.B. Gewerbebetriebe, selbstständig oder freiberuflich Tätige, Arztpraxen, Apotheken, Kanzleien, Bürobetriebe sonstiger Art, Gaststätten, Einzelhandelsbetriebe, Verwaltungsgebäude, Bäder, Kirchen und Friedhöfe.