Für den Fall, dass Sie vor dem 01.10.2017 eine Lebenspartnerschaft begründet haben und weitere, aktuelle Ausfertigungen Ihrer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt, welches das betroffene Lebenspartnerschaftsregister führt, beantragen.
Seit dem 01.10.2017 ist es hingegen für alle Paare unabhängig ihres Geschlechts möglich, in Deutschland eine Ehe zu schließen. Die Neubegründung einer Lebenspartnerschaft ist seither nicht mehr möglich.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält als rechtsgültiger Nachweis der Lebenspartnerschaft Angaben zum Tag und Ort der Begründung, die vorherige und aktuelle Namensführung sowie die Geburtsdaten beider Lebenspartner.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird das Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Urkunde ausgestellt werden.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Varianten erhalten:
Lebenspartnerschaftsurkunde im DIN A4-Format oder DIN A5- bzw. Stammbuchformat), ggf. mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in EU-Staaten
Mehrsprachige Lebenspartnerschaftsurkunde, diese gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören (CIEC-Übereinkommen Nr. 34).
Beglaubigter Ausdruck aus dem LebenspartnerschaftsregisteE Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten sowie Folgebeurkundungen wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Lebenspartnerschaft eingetragen hat.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
Vorfahren und Abkömmlinge (bspw. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
derzeitige Ehegatten und Lebenspartner
sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)
Verfahrensablauf
Die Lebenspartnerschaftsurkunde muss beim Standesamt der Begründung der Lebenspartnerschaft bzw. welches das betroffene Lebenspartnerschaftsregister führt, beantragt werden.
Die Beantragung sollte bestenfalls über unser Online-Verfahren oder per E-Mail erfolgen. Im Falle einer persönlichen Beantragung vor Ort ohne vorherige Kontaktaufnahme kann eine sofortige Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht garantiert werden.
Die Urkunde kann nach erfolgter Beantragung im Standesamt abgeholt oder per Post zugestellt werden. Bei einer Beantragung über unser Online-Verfahren wird Ihnen die Urkunden in jedem Fall per Post zugestellt.
Elektronische Beantragung:
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde kann über den Online-Dienst des Standesamts Coburg beantragt werden. Die Bezahlung erfolgt direkt im Zuge der elektronischen Beantragung.
Richten Sie eine E-Mail (standesamtcoburgde) oder ein formloses Schreiben an das Standesamt mit der Bitte, Ihnen die gewünschte Anzahl an Lebenspartnerschaftsurkunden im jeweils gewünschten Format auszufertigen.
Die E-Mail (bzw. das Schreiben) sollte folgende Angaben enthalten: - Name, Vorname - Meldeanschrift - Ort und Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft - sofern bekannt: Beurkundungs- bzw. Registernummer - evtl. weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse oder eine Gebührenbefreiung
Legen Sie der E-Mail als Anhang einen Scan Ihres Personalausweises oder Reisepasses bzw. dem Schreiben eine Kopie Ihres Ausweisdokuments bei.
Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt.
Persönliche Beantragung:
Bitte nehmen Sie vorab Kontakt (z.B. telefonisch, per E-Mail) mit dem Standesamt auf.
Sie müssen bei der Abholung Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Abholung der Urkunde im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Fristen
Bei der Beantragung einer Urkunde ist regelmäßig mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu zehn Werktagen zu rechnen. Im Falle eines Postversands erhöht sich die Dauer um die benötigte Zeit der Zustellung.
Dokumente
Bei der persönlichen Abholung der Urkunde vor Ort benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Bei schriftlicher Beantragung eine Kopie des Ausweisdokuments.
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Bevollmächtigten ist eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und eine Kopie deren Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenso durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können.
Für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, wird ein Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel, zur Vorlage benötigt.
Gebühren
Die Gebühren für einen urkundlichen Nachweis zur Lebenspartnerschaft belaufen sich unabhängig von der gewünschten Variante bzw. Format (DIN A4, DIN A5, Übersetzungshilfe, mehrsprachig, Registerausdruck) auf 12,00 EUR pro Exemplar.
Im Falle eine Postzustellung fallen zusätzlich Portokosten an.