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Stadt Coburg

Standesamt Coburg

Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Beschreibung

Für die Eheschließung eines Deutschen im Ausland stellt das zuständige Standesamt auf Antrag ein Ehefähigkeitszeugnis aus, welches bestätigt, dass der beabsichtigten Eheschließung der im Ehefähigkeitszeugnis aufgeführten Personen nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.

Ob ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung im Ausland erforderlich ist, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Traubehörde, vor der die Ehe geschlossen werden soll.