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Stadt Coburg

Standesamt Coburg

Geschlechtsangabe und Vornamensführung; Abgabe der Erklärung

Beschreibung

Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll, indem sie durch eine andere der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Angaben (männlich, weiblich, divers) ersetzt oder gestrichen wird. Mit der Erklärung sind die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.

Zuständigkeit

Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden, nachdem eine fristgemäße Anmeldung erfolgt ist.