Beschreibung
Eheschließung im Inland:
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Über die Eheschließung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Eheschließung ist anschließend im Eheregister zu beurkunden.
Seit dem 01.10.2017 ist es für alle Paare unabhängig ihres Geschlechts möglich, in Deutschland eine Ehe zu schließen. Die Neubegründung einer Lebenspartnerschaft ist seither nicht mehr möglich.
Eine bestehende Lebenspartnerschaft, die vor dem 01.10.2017 begründet wurde, kann in eine Ehe umgewandelt werden.Eheschließung im Ausland:Eine im Ausland geschlossene Ehe ist nach deutschem Recht nur dann wirksam, wenn sie nach der im Eheschließungsland geltenden Form (Ortsform) sowie unter Beachtung der sich nach den Heimatrechten beider Ehepartner ergebenden Ehevoraussetzungen geschlossen wurde und nicht mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar ist.
Diese kann auf Antrag im Eheregister des zuständigen Standesamts nachbeurkundet werden, wenn mindestens einer der Ehegatten dem deutschen Personalstatut untersteht.
Für die Eheschließung eines Deutschen im Ausland stellt das zuständige Standesamt auf Antrag ein Ehefähigkeitszeugnis aus, welches bestätigt, dass zwischen den im Ehefähigkeitszeugnis aufgeführten Verlobten nach deutschem Recht alle Ehevoraussetzungen erfüllt sind und kein Hindernis entgegensteht.
Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses (Öffnet in einem neuen Tab)
Voraussetzungen
Gebühren
Rechtsgrundlage
Online-Verfahren
Kontakt
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Traukalender – Reservierung eines Eheschließungstermins beim Standesamt Coburg (keine Anmeldung der Eheschließung)
Den Termin für Ihre standesamtliche Trauung beim Standesamt Coburg können Sie online reservieren. Die Reservierung ist je nach Trauort bis zu eineinhalb Jahre im Voraus möglich. Die Anmeldung der Eheschließung hat weiterhin beim Wohnsitzstandesamt zu erfolgen.