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Stadt Coburg

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Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17

Beschreibung

Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.

Junge Fahranfänger*innen erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen das Auto bis zum 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die Begleitperson ist während der Fahrt Ansprechpartner*in für die jungen Fahranfänger*innen und soll gegebenenfalls Rat und Hinweise erteilen. Auf diese Weise sollen die Fahranfänger*innen die ersten Erfahrungen im Straßenverkehr unter der Anleitung erfahrener Begleiter*innen sammeln können. Die jungen Fahranfänger*innen ist jedoch verantwortlicher Führer*innen des Fahrzeugs.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten die jungen Fahrer*innen auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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