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Stadt Coburg

Stadt Coburg

Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.

Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Bundesministerium des Innern