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Stadt Coburg

Standesamt Coburg

Geburt; Anzeige

Beschreibung

Die Geburt eines Kindes muss von dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.

Schriftliche Anzeige bei Geburt in einer Klinik

Bei der Geburt eines Kindes in einem Krankenhaus oder sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige der Geburt verpflichtet. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung der Einrichtung die Daten der Eltern erheben. Welche Unterlagen für die abschließende Beurkundung der Geburt des Kindes beim Standesamt vorzulegen sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt. 

Mündliche Anzeige

Die Geburt eines Kindes muss mündlich beim zuständigen Standesamt angezeigt werden, wenn es sich um eine Hausgeburt handelt. 

Zur Anzeige sind verpflichtet:

  • Jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist.
  • Jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Unterlagen

Das Standesamt benötigt in der Regel die unter dem Punkt ‘‘Dokumente‘‘ genannten Unterlagen.