Beschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf einer Erklärung vor dem zuständigen Standesamt.
Die Erklärung kann persönlich zur Niederschrift (mündlich) erfolgen oder in öffentlich beglaubigter Form (schriftlich) eingereicht werden. Eine schriftliche Austrittserklärung bedarf einer notariellen Beurkundung. Eine beglaubigte Abschrift dieser notariell beglaubigten Austrittserklärung ist im Nachgang dem zuständigen Standesamt zuzuleiten.
Folgende Kirchen, Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Gemeinschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt:
- die Römisch-Katholische Kirche,
- die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern,
- die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern,
- die Alt-Katholische Kirche im Freistaat Bayern,
- die Evangelisch-methodistische Kirche,
- die Vereinigung Bayerischer Mennonitengemeinden,
- die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland,
- der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern,
- die Christian Science in Bayern,
- die Neuapostolische Kirche Süddeutschland,
- die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern,
- die Christengemeinschaft in Bayern,
- die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland,
- der Bund für Geistesfreiheit Bayern,
- der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland,
- der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden,
- die Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa,
- Jehovas Zeugen in Deutschland
- Humanistische Vereinigung
- Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
Voraussetzungen
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Online-Verfahren
Kontakt
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