Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens
Beschreibung
Auf Antrag wird für folgende Fahrzeuge ein E-Kennzeichen zugeteilt:
Batterieelektrofahrzeug (BEV)
Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV)
Hybridfahrzeug (PHEV)
Hier müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
CO2-Ausstoß (WLTP) unter 50 g/km oder
Reichweite mit Elektroantrieb 40 km (Reichweite Stadt, EAER City)
Die Fahrzeuge müssen der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e oder L7e zugeordnet sein. Fahrzeuge der Klasse N2 können ein E-Kennzeichen erhalten, wenn sie bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.250 kg in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden können.
Das E-Kennzeichen führt hinter der Erkennungsnummer den Buchstaben "E". Es kann auch als Wechselkennzeichen oder als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
Ein E-Kennzeichen können Sie auch online bei beantragen. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite Ihrer Zulassungsbehörde.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Dokumente
Nachweis der Voraussetzungen durch EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers
weitere Zulassungsunterlagen sind abhängig vom Zulassungsvorgang (siehe unter "Verwandte Themen")
Gebühren
Es fallen die Kosten des jeweiligen Zulassungsvorganges an (siehe unter "Verwandte Themen"). Sie können das E-Kennzeichen bei der Neuzulassung und jeder Umschreibung des Fahrzeugs beantragen.
Wollen Sie Ihr Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen versehen, fallen Kosten etwa in Höhe von 30,00 EUR an.
Die internetbasierte Zulassung mit einem E-Kennzeichen kostet 13,10 EUR.
Hinzu kommen Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 – 3,80 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR).
Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen
Für die Reservierung und die Wahl eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Gebühren an.
Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.