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Stadt Coburg

Standesamt Coburg

Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Beschreibung

Vater eines Kindes ist der Mann, der entweder zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist (§ 1592 BGB). 

Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet, können die Rechtswirkungen einer Vaterschaftsanerkennung erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes zulässig und muss vor dem zuständigen Jugendamt oder Standesamt, dem zuständigen Familiengericht oder vor einem Notar erklärt und öffentlich beurkundet werden. Die Anerkennung der Vaterschaft bedarf für das Wirksamwerden der Zustimmung der Mutter. Im Einzelfall können weitere Zustimmungen erforderlich sein. 

Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Jugendamt (Amt für Jugend und Familie der Stadt Coburg) oder Standesamt.