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Stadt Coburg

Amt für Jugend und Familie

Verfahrentslotsen

Der Verfahrenslotse berät und unterstützt kostenlos und unabhängig junge Menschen mit Behinderung bei der Beantragung von Leistungen der Eingliederungshilfe.

Beschreibung

Der Verfahrenslotse unterstützt und begleitet bei der Antragsstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe.

Die Beratung ist freiwillig, kostenlos, unabhängig, vertraulich.

Wer kann sich an den Verfahrenslotsen wenden?

• Junge Menschen die höchstens 26 Jahre alt sind, und von einer körperlichen Behinderung, oder einer geistigen Behinderung, oder einer seelischen Behinderung, oder mehreren Behinderungen betroffen sind, oder davon bedroht sind.

• Gesetzliche Vertreter

• Fachkräfte

Für diese Fragen sind wir da:
• Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es?
• Welche Leistungen kann ich beantragen?
• Wo und wie kann ich diese Leistungen beantragen?
• Wer ist für mich zuständig?
• Was brauche ich für meinen Antrag?
• Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
• Kann mir jemand beim Ausfüllen der Unterlagen helfen?
• … und alle weiteren Fragen rund um das Thema Eingliederungshilfe.

Die Beratung erfolgt zum Beispiel telefonisch, persönlich, per Mail, im Amt für Jugend und Familie, bei Ihnen zu Hause.

Gliederung