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Stadt Coburg

Namensgebung

Wenn es um die Hochzeit geht, muss auch über den künftigen Nachnamen gesprochen werden. Hier haben die Eheleute die Qual der Wahl - und müssen einige Regeln einhalten. Das gilt auch für die Familiennamen der Kinder.

Für die Wahl des Nachnamens haben die Eheleute mehrere Möglichketen: 

  • Jede*r führt seinen/ihren Nachnamen weiter 
  • Ein Name wird zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt
  • Ein Name wird zum Familiennamen. Der/die andere Partner*in fügt seinen Nachnamen hinzu. Dann entsteht ein sogenannter unechter Doppelname. 

Soll die Namensführung nach ausländischem Recht geregelt werden, können gegebenfalls abweichende Regeln gelten. Eine Aufstellung aller Varianten ist an dieser Stelle nicht möglich. 

Informationen über die Namensgebung von Kindern gibt es hier

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