Wenn Sie mit einem E-Auto unterwegs sind, können Sie ab dem 1. April 2025 in Coburg auf vielen öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden gebührenfrei parken. Grundlage dieser Regelung ist eine landesweite Entscheidung des Freistaates Bayern. Dies gilt auf allen Parkplätzen, die von der Stadt bewirtschaftet werden.
Einzige Voraussetzung für das gebührenfreie Parken ist, dass Ihr Fahrzeug ein E-Kennzeichen hat. Das können reine Batterieelektrofahrzeuge, Plug-In-Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge sein. Ist ein E-Auto nicht mit einem E-Kennzeichen zugelassen, können Sie die Vergünstigung nicht in Anspruch nehmen.
Die Regelung gilt für alle öffentlichen Parkplätze, die nach der Straßenverkehrsordnung bewirtschaftet werden. Das sind zum Beispiel die Parkplätze in der Mohrenstraße, Webergasse und Seifartshofstraße. Für die Parkhäuser und die Parkplätze Anger und Globe, die von der Wohnbau bewirtschaftet werden, so wie den Badparkplatz gilt die neue Regelung nicht.
Mit dem E-Kennzeichen sind nach der landesweiten Regelung maximal drei Stunden Parken gebührenfrei. In einzelnen Parkzonen können geringere Höchstparkdauern gelten. Diese Höchstparkdauer müssen Sie dann auch mit Ihrem E-Autos einhalten. Zum Beispiel auf den reinen ausgewiesenen Kurzzeitparkplätzen dürfen Sie auch mit E-Kennzeichen dann nur 30 Minuten am Stück parken. Dafür ist das Parken mit E-Auto auf dem Parkplatz Rittersteich von 17 bis 6 Uhr, am Wochenende sowie an Feiertagen für Sie sogar 4 Stunden gebührenfrei. Ihre Parkdauer müssen Sie aber mit einer Parkscheibe anzeigen.
Auf den Parkuhren und den Parkscheinautomaten finden Sie künftig direkt vor Ort Aufkleber, die auf das gebührenfreie Parken für E-Autos hinweisen. Eine Liste der Parkplätze mit der neuen Regelung können Sie der Parkgebührenordnung entnehmen.
In diesen Bereichen können Sie mit E-Kennzeichen gebührenfrei Parken
Bereich | Höchstparkdauer |
Lossaustraße, südlich des Bahnhofsgebäudes, westliche Straßenseite | 30 Minuten |
vor Gebäude Hindenburgstraße 6 (Nähe Parkhaus Post) | 30 Minuten |
Ketschengasse, Mohrenstraße (zwischen Löwenstraße und Webergasse), Webergasse | 60 Minuten |
Hindenburgstraße, Oberer Bürglaß (gegenüber Bürglaßschlösschen) | 60 Minuten |
Ahorner Straße, Allee (Gustav-Dietrich-Haus), Casimirstraße, Gerbergasse, Hintere Kreuzgasse, Hinterm Marstall, Kanalstraße (nähe Bahnhofsplatz), Lossaustraße östliche Straßenseite gegenüber Bahnhofsgebäude und Vorplatz Reichsgraf, Mohrenstraße (zwischen Lossaustraße und Seifartshofstraße), Mühlgasse, Obere Anlage, Oberer Bürglaß (Nähe Unterer Bürglaß bzw. Gewerbeaufsichtsamt), Schenkgasse, Seifartshofstraße, Vordere Kreuzgasse |
60 Minuten |
Alexandrinenstraße, Bahnhofstraße, Callenberger Straße, Gustav-Hirschfeld-Ring, Kanalstraße (Nähe Berufsschule), Raststraße, Rosenauer Straße, Wiesenstraße |
2 Stunden |
Allee (zwischen Rosenauer Straße und Hahnweg) | 3 Stunden |
Behördenparkplatz Rittersteich | 4 Stunden |
Am Viktoriabrunnen, Judengasse, Walkmühlgasse | 60 Minuten |
Gemüsemarkt | 60 Minuten |