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Stadt Coburg

E-Mobilität

Gebührenfrei Parken für E-Autos

Zum 1. April 2025 tritt eine bayernweite Regelung in Kraft. Damit wird Parken auf vielen öffentlichen Parkplätzen für bis zu 3 Stunden gebührenfrei. Voraussetzung dafür ist ein E-Kennzeichen.

Wenn Sie mit einem E-Auto unterwegs sind, können Sie ab dem 1. April 2025 in Coburg auf vielen öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden gebührenfrei parken. Grundlage dieser Regelung ist eine landesweite Entscheidung des Freistaates Bayern. Dies gilt auf allen Parkplätzen, die von der Stadt bewirtschaftet werden.

Einzige Voraussetzung für das gebührenfreie Parken ist, dass Ihr Fahrzeug ein E-Kennzeichen hat. Das können reine Batterieelektrofahrzeuge, Plug-In-Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge sein. Ist ein E-Auto nicht mit einem E-Kennzeichen zugelassen, können Sie die Vergünstigung nicht in Anspruch nehmen.

Die Regelung gilt für alle öffentlichen Parkplätze, die nach der Straßenverkehrsordnung bewirtschaftet werden. Das sind zum Beispiel die Parkplätze in der Mohrenstraße, Webergasse und Seifartshofstraße. Für die Parkhäuser und die Parkplätze Anger und Globe, die von der Wohnbau bewirtschaftet werden, so wie den Badparkplatz gilt die neue Regelung nicht. 

Mit dem E-Kennzeichen sind nach der landesweiten Regelung maximal drei Stunden Parken gebührenfrei. In einzelnen Parkzonen können geringere Höchstparkdauern gelten. Diese Höchstparkdauer müssen Sie dann auch mit Ihrem E-Autos einhalten. Zum Beispiel auf den reinen ausgewiesenen Kurzzeitparkplätzen dürfen Sie auch mit E-Kennzeichen dann nur 30 Minuten am Stück parken. Dafür ist das Parken mit E-Auto auf dem Parkplatz Rittersteich von 17 bis 6 Uhr, am Wochenende sowie an Feiertagen für Sie sogar 4 Stunden gebührenfrei. Ihre Parkdauer müssen Sie aber mit einer Parkscheibe anzeigen.

Auf den Parkuhren und den Parkscheinautomaten finden Sie künftig direkt vor Ort Aufkleber, die auf das gebührenfreie Parken für E-Autos hinweisen. Eine Liste der Parkplätze mit der neuen Regelung können Sie der Parkgebührenordnung entnehmen.

In diesen Bereichen können Sie mit E-Kennzeichen gebührenfrei Parken

Bereich Höchstparkdauer
Lossaustraße, südlich des Bahnhofsgebäudes, westliche Straßenseite 30 Minuten
vor Gebäude Hindenburgstraße 6 (Nähe Parkhaus Post) 30 Minuten
Ketschengasse, Mohrenstraße (zwischen Löwenstraße und Webergasse), Webergasse 60 Minuten
Hindenburgstraße, Oberer Bürglaß (gegenüber Bürglaßschlösschen) 60 Minuten
Ahorner Straße, Allee (Gustav-Dietrich-Haus), Casimirstraße, Gerbergasse, Hintere Kreuzgasse, Hinterm Marstall, Kanalstraße (nähe
Bahnhofsplatz), Lossaustraße östliche Straßenseite gegenüber Bahnhofsgebäude und Vorplatz Reichsgraf, Mohrenstraße (zwischen Lossaustraße und Seifartshofstraße), Mühlgasse, Obere Anlage, Oberer Bürglaß (Nähe Unterer Bürglaß bzw. Gewerbeaufsichtsamt), Schenkgasse, Seifartshofstraße, Vordere Kreuzgasse
60 Minuten
Alexandrinenstraße, Bahnhofstraße, Callenberger Straße, Gustav-Hirschfeld-Ring, Kanalstraße (Nähe Berufsschule), Raststraße, Rosenauer Straße,
Wiesenstraße
2 Stunden
Allee (zwischen Rosenauer Straße und Hahnweg) 3 Stunden
Behördenparkplatz Rittersteich 4 Stunden
Am Viktoriabrunnen, Judengasse, Walkmühlgasse 60 Minuten
Gemüsemarkt 60 Minuten

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