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Stadt Coburg

Mobilität

Neue Fahrradstraßen in Coburg

Aktuell werden drei Straßen im Stadtgebiet als neue Fahrradstraßen markiert. Auch die bestehenden drei Fahrradstraßen werden neu beschriftet. Autos dürfen diese Straßen in bestimmten Fällen weiterhin benutzen, Fahrräder haben aber Vorrang.

In Coburg laufen derzeit die Markierungsarbeiten für drei neue Fahrradstraßen: in der Allee, am Mühldamm und Am Hofbräuhaus/Plattenäcker. Die Alexandrinenstraße, die Austraße in Neuses sowie und der Glockenberg vor der Realschule Coburg I sind schon seit einigen Jahren Fahrradstraßen, werden jetzt aber einheitlich neu gekennzeichnet. 

Die Schaffung neuer Fahrradstraßen ist Teil des Radwegekonzepts der Stadt Coburg. „Wir erleben, dass Radfahrende diese Straßen sehr schätzen. Fahrradstraßen schaffen attraktive Verbindungen für den Radverkehr - so kommen Radfahrende schneller und sicherer zum Ziel“, erklärt Katja Link von der Verkehrsplanung im Stadtbauamt. 

Für Anwohnende und Geschäftsinhaber*innen in den Fahrradstraßen ändert sich fast nichts: „Das Fahrrad hat in diesen Straßen Vorrang. Autos dürfen hier aber weiterhin fahren und auf den gekennzeichneten Flächen auch parken“, so Link weiter. Ansonsten ist es Radfahrenden in diesen Straßen gestattet, nebeneinander zu fahren und die Geschwindigkeit ist für alle Verkehrsteilnehmenden auf maximal 30 km/h begrenzt. Andere Fahrzeuge dürfen Radfahrende zwar überholen, müssen aber auch hier, wie überall innerorts, mindestens 1,5 Meter Abstand halten. An Kreuzungen und Einmündungen gilt nach wie vor die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist.

In Coburg laufen derzeit die Markierungsarbeiten für drei neue Fahrradstraßen: in der Allee, am Mühldamm und Am Hofbräuhaus/Plattenäcker. Die Alexandrinenstraße, die Austraße in Neuses sowie und der Glockenberg vor der Realschule Coburg I sind schon seit einigen Jahren Fahrradstraßen, werden jetzt aber einheitlich neu gekennzeichnet. 

Die Schaffung neuer Fahrradstraßen ist Teil des Radwegekonzepts der Stadt Coburg. „Wir erleben, dass Radfahrende diese Straßen sehr schätzen. Fahrradstraßen schaffen attraktive Verbindungen für den Radverkehr - so kommen Radfahrende schneller und sicherer zum Ziel“, erklärt Katja Link von der Verkehrsplanung im Stadtbauamt. 

Für Anwohnende und Geschäftsinhaber*innen in den Fahrradstraßen ändert sich fast nichts: „Das Fahrrad hat in diesen Straßen Vorrang. Autos dürfen hier aber weiterhin fahren und auf den gekennzeichneten Flächen auch parken“, so Link weiter. Ansonsten ist es Radfahrenden in diesen Straßen gestattet, nebeneinander zu fahren und die Geschwindigkeit ist für alle Verkehrsteilnehmenden auf maximal 30 km/h begrenzt. Andere Fahrzeuge dürfen Radfahrende zwar überholen, müssen aber auch hier, wie überall innerorts, mindestens 1,5 Meter Abstand halten. An Kreuzungen und Einmündungen gilt nach wie vor die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist.