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Stadt Coburg

Angeklagt und hingerichtet wegen Ehebruchs und Kindermords

Anna Katharina Schreyer

Eine Frau unter der Folter

Ihr Geburtsjahr ist unbekannt, hingerichtet durch das Schwert wurde sie am 15. Februar 1743 in Coburg. Der Mann war Papiermacher, sie hatten zwei Söhne, die 1742, als sie schriftlich um Gnade für ihre Mutter baten, 12 und 10 Jahre alt waren. Vermutlich im Mai 1739 geschah die angeklagte Tat. Was wir aus den Akten im Staatsarchiv Coburg wissen: Die Angeklagte wurde schwanger, von wem, wissen wir nicht. Vielleicht vom Ehemann? Kurz nach der Geburt wurde der tote Säugling im „Unflath des Privet“ - also des Abtritts - gefunden. Verhaftung, Anklage und Folter folgen - unter der Folter gesteht sie. Das Urteil: Tod durch das Schwert, also Enthauptung. Fast vier Jahre wartete sie auf die Hinrichtung, ihr offenbar sehr engagierter von Amts wegen bestellter „Defensor bene“, also ihr Pflichtverteidiger, beantragte immer wieder neue Gutachten durch auswärtige Juristenfakultäten in Halle, Erfurt und Helmstedt. So wurde z.B. vom Verteidiger angezweifelt, dass das Kind nach der Geburt lebte, da die sogenannte „Lungenprobe“ durch den obduzierenden Arzt fehlerhaft gewesen sei. Kindsmord und ungewollte Schwangerschaften waren ein großes soziales Problem in einer Gesellschaft, die „unmoralisches Verhalten“ des einfachen Volkes gnadenlos verfolgte. Außer Enthaltsamkeit gab es nun mal kein wirksames Mittel, um Schwangerschaften zu vermeiden. Ob ein Ehebruch vorliegt, wissen wir nicht, ebenso ist die Rolle des Ehemanns unklar. Aber für die gutachtenden Juristen war nur eines entscheidend: Die Angeklagte hatte gestanden - wenn auch unter der Folter - und sie hatte dieses Geständnis zweimal „extra torturam“, also außerhalb der Folter, wiederholt. Damit war der damaligen Rechtsordnung Genüge getan - ohne zu bedenken, dass diese Wiederholungen aus Angst vor weiterer grausamer Folter geschahen. Die Gnadengesuche der Kinder wurden abgelehnt, das Urteil wurde auf dem Anger in Coburg vollstreckt. Danach - so der Chronist Ph. C. G. Karche 1825 - wurde die Leiche „auf einen Schubkarn gelegt und auf dem Armensünder-Gottesacker begraben.“ Der Chronist verzeichnet in Coburg von 1565 bis 1767 31 Hinrichtungen wg. Kindermords. Anna Katharina Schreyer war eine der letzten. Erst mit der beginnenden Aufklärung bemühte man sich, nicht alleine die Tat, sondern den „betroffenen Menschen und seine soziale Lage“ bei der Beurteilung heranzuziehen. 

Weitere Infos: 

- Edmund Frey: Aktenzeichen LA F 12458 wg. Ehebruchs und Kindermords oder: „Du wilst es halt liegen und crepieren laßen.“ In: „Seien Sie doch vernünftig!“ - Frauen der Coburger Geschichte; Hrsg. von Gaby Franger, Edmund Frey, Brigitte Maisch, Coburg 2008, S. 90-99.

 Von Anna Katharina Schreyer gibt es kein Porträt - das war damals den oberen Schichten der Bevölkerung vorbehalten. Erst die Erfindung der Fotografie hat dies geändert. Die von uns gewählte Abbildung ist entnommen aus „Seien Sie doch vernünftig!“ - Frauen der Coburger Geschichte; Hrsg. von Gaby Franger, Edmund Frey, Brigitte Maisch, Coburg 2008, S. 94 und zeigt die Folterung einer Angeklagten in Mellingen (Aargau) 1577. Ihre Tochter, die auf der Bank sitzt, erwartet das gleiche Schicksal. Aus einer Chronik von Johann Jakob Wick (1522–1588).