
Unsere Mitarbeiter*innen sehen täglich in der Fußgängerzone, dem Hofgarten und im Rosengarten nach dem Rechten. Treffen Sie auf Zeitgenossen, die z. B. Zigarettenkippen, Flaschen oder Abfälle achtlos in ihrem Umfeld entsorgen, Hundekot liegen lassen oder auf dem Rad durch die „Spit“ oder Hofgarten rasen, schreiten Sie sofort ein.
Bei Uneinsichtigkeit kann der Ordnungsdienst auch Personalien aufnehmen, die Polizei rufen, Platzverweise aussprechen und Anzeige erstatten. Der Betroffene muss dann mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen.
Bußgelder für Ordnung und Sauberkeit
Gliederung
- Referat 1 - Hauptreferat
- Ordnungsamt
- Öffentl. Sicherheit und Ordnung, Brand-und Katastrophenschutz
- Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehren
- Waffen- und Sprengstoffrecht
- Sicherheits-, Versammlungs-, Feiertags-,Kaminkehrer-und Unterbringungsrecht
- Ordnungswidrigkeiten, Stadtrecht, Apothekenwesen, Heilpraktikerwesen, Taubenaktion, Betreuung Ordnungsdienst
- Fischereirecht
- Jagdrecht
- Ordnungsdienst (Außendienst)
- Infektionsschutzrecht, Veterinärswesen insb. Tierschutz, Tierseuchen
- Öffentl. Sicherheit und Ordnung, Brand-und Katastrophenschutz
- Ordnungsamt