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Stadt Coburg

Familienpass

Erfolgsgeschichte geht in die nächste Runde

Der Coburger Familienpass steht für Unterstützung und Teilhabe: Seit knapp 30 Jahren bietet er Familien finanzielle Entlastung und Zugang zu zahlreichen Freizeit- und Bildungsangeboten. Einfach online beantragen, per App nutzen und die Vorteile genießen – in Coburg und darüber hinaus.

Seit fast 30 Jahren unterstützt der Coburger Familienpass Familien finanziell im Alltag. Der kostenlose Pass kann ganz bequem online von Zuhause für die ganze Familie beantragt werden und bietet eine Bandbreite an verschiedenen Vergünstigungen für den alltäglichen Bedarf im Handel oder für Dienstleistungen, für Bildungsmöglichkeiten oder im Rahmen der Freizeitgestaltung sowie kultureller Angebote. 

„Der Coburger Familienpass ist mehr als nur ein Angebot – er ist ein Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe für alle Familien in unserer Stadt. Es zeigt sich immer mehr, wie wichtig solche Initiativen sind, um soziale Gerechtigkeit zu fördern und Familien finanziell zu entlasten. Mein Dank gilt allen Partnern, die dieses Engagement durch ihre Vergünstigungen möglich machen und damit einen wertvollen Beitrag für unsere familienfreundliche Stadt leisten,“ erklärt 3. Bürgermeister Can Aydin.

In den ersten Jahren bot der Coburger Familienpass vor allem Angebote im direkten Coburger Raum. Heute ist er ein vielseitiger Begleiter für Familien, der weit über die Stadtgrenzen hinausreicht. Dank engagierter Partner wie beispielsweise dem Utopolis Coburg, dem DAV Kletterzentrum und den Kunstsammlungen der Veste Coburg profitieren Familien von zahlreichen Vergünstigungen in Coburg und der Region. Darüber hinaus bietet der Familienpass inzwischen auch spannende Erlebnisse an überregionalen Zielen wie der Teufelshöhle Pottenstein, dem Golfkletterpark Oberhof, dem Deutschen Bahn Museum Nürnberg, dem Wildpark Hundshaupten und vielen mehr. Dieser stetige Ausbau zeigt, wie sehr der Familienpass dazu beiträgt, Teilhabe und Freizeitgestaltung für Familien zu erleichtern – in Coburg, der Region und darüber hinaus.

„Der Coburger Familienpass erleichtert nicht nur den Zugang zu vielfältigen Angeboten, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl in unserer Stadt. Dank der Unterstützung unserer treuen und neuen Partner können wir Familien in Coburg noch mehr Möglichkeiten eröffnen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Diese stetige Weiterentwicklung zeigt, wie sehr unser Bündnis für Familienfreundlichkeit in Coburg lebt und wächst“, erläutert Bianca Haischberger, Leiterin der Stabsstelle Demografie, Bildung und Familie. 

Ab dem 11. Dezember 2024 kann der Familienpass wie gewohnt auf der Internetseite der Stadt Coburg www.coburg.de/familienpass (Öffnet in einem neuen Tab) beantragt werden. Alle Familienpass-Inhaber*innen aus 2024 haben bereits eine E-Mail erhalten und können so mit wenigen Klicks direkt über den Link in der E-Mail den Pass verlängern.

Ein Animationsfilm erklärt mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie die Beantragung ganz einfach von Zuhause funktioniert.

Nach Beantragen und einer kurzen Bearbeitungszeit erhalten die Antragstellenden per E-Mail die Anmeldedaten für die App, die kostenlos im App-Store oder Google-Play-Store auf das Smartphone herunterladen werden kann. Nach dem Start der App werden die Anmeldedaten eingegeben und schon können in einer App bis zu fünf Pässe von Familienmitgliedern genutzt werden. Um von den regionalen Vergünstigungen Gebrauch zu machen, braucht es nur die Familienpass-App.

Bürger*innen, die Anregungen für den Coburger Familienpass haben, Unterstützung bei der Beantragung benötigen oder Fragen zur Nutzung der App haben, wenden sich bitte an die Stabsstelle Demografie, Bildung und Familie oder die zuständigen Mitarbeitenden aus dem Bürgerbüro und dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Coburg, Tel. 09561 / 89-2000 oder familienpasscoburgde.

Wer kann den Familienpass beantragen? 

  • Familien mit drei oder mehr Kindern unter 21 Jahren, die in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg haben.
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind unter 21 Jahren in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg haben. (Kinder können mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Coburg gemeldet sein.)
  • Wohngeldempfänger, die mit mindestens einem Kind unter 21 Jahren in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg haben.
  • Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis 21 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und in Asylbewerberunterkünften in Coburg leben

Stabsstelle Demografie, Bildung & Familie