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Stadt Coburg

Ordnungsamt

Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes

Chamäleon

Beschreibung

Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier oder ein Wirbeltier der in § 3 Abs. 1 S. 1 BArtSchV genannten Arten halten, müssen Sie unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.

Wenn Sie im Besitz eines „besonders geschützten” Wirbeltieres oder eines Wirbeltiers der in § 3 Abs. 1 S. 1 BArtSchV genannten Arten sind und dieses halten wollen, so muss es unverzüglich bei der unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden. Ebenso ist bei einem Verkauf/Tod oder Verlust der Abgang des Tieres zu melden. Die Meldepflicht besteht sowohl für den Erwerber als auch für den Abgebenden. 

Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu. 

Ob eine Art besonders geschützt ist, lässt sich durch Nutzung der WISIA-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz ermitteln (siehe unter "Weiterführende Links").