Die Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar laufen auf Hochtouren. Am Montag, 20. Januar, beginnt das Coburger Wahlamt damit, die Wahlbenachrichtigungen zu verschicken. Darin werden die Wahlberechtigen wie üblich darüber informiert, welches Wahllokal für sie zuständig ist und ob dieses barriefrei ist. Falls nicht, gibt es auch Informationen zum nächsten barrierefreien Wahllokal – und natürlich die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Das klappt in Coburg wie gewohnt rein digital: Einfach QR-Code scannen und Formular ausfüllen. Alternativ ist der Antrag unter coburg.de/wahlen zu finden oder kann mithilfe des Formular persönlich im Wahlamt oder auf dem Postweg gestellt werden.
„Die Briefwahl gewinnt immer mehr Bedeutung. Zusehends mehr Menschen schätzen es, von zu Hause aus ihre Stimme abgeben zu können. Das ist verständlich und natürlich auch bei der aktuellen Wahl möglich. Trotzdem freuen wir uns in dieser besonderen Situation, wenn möglichst viele Menschen am Wahltag ihre Stimme im Wahllokal abgeben“, sagt stellvertretende Kreiswahlleiterin Tina Möller.
Wegen der verkürzten Fristen bittet das Wahlamt, dass Briefwahlanträge möglichst früh gestellt werden. Versendet werden die Unterlagen voraussichtlich vom 10. Februar an. Um ganz sicherzugehen, sollten die Unterlagen möglichst bis zum 19. Februar im Briefkasten landen. Natürlich ist es aber auch später noch möglich, sich an der Briefwahl zu beteiligen. Dafür gibt es verschiedene Wege: Die Briefe können bis 23. Februar, 18 Uhr, in den städtischen Briefkasten in der Rosengasse eingeworfen werden. Das Briefwahlzentrum befindet sich am Viktoriabrunnen 4 (Bürgerbüro): Hier können Briefwahlunterlagen persönlich beantragt und vor Ort ausgefüllt und wieder abgegeben werden. Das Briefwahlzentrum hat zwischen dem 10. und 20. Februar von 8.30 Uhr bis 18 Uhr geöffnet, am Samstag 15. Februar zusätzlich von 8 bis 13 Uhr sowie am Freitag, 21. Februar, von 8 bis 13 Uhr.
Im Briefwahlzentrum können auch Briefwahlunterlagen für andere Personen beantragt werden. Dafür benötigt man eine unterschriebene Vollmacht und einen Identitätsnachweis, zum Beispiel den Personalausweis.
Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlamt telefonisch unter 09561/89‑3222 oder über die Website www.coburg.de/wahlen (Öffnet in einem neuen Tab). Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte stellt der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund zur Verfügung. Informationen dazu sind unter 089/55988‑135 oder per E-Mail an wahlschablonebbsborg erhältlich.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte unbedingt prüfen, ob ein Einspruch gegen das Wählerverzeichnis nötig ist. Dies ist noch bis 7. Februar 2025 beim Einwohneramt der Stadt Coburg (Viktoriabrunnen 4) möglich. Ohne Eintrag im Wählerverzeichnis besteht das Risiko, am Wahltag nicht abstimmen zu dürfen.